Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachungen, Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen Gaildorf
Die Stadt Gaildorf reklamiert das Flurstück 162/1 Rennichsbach als Gemeindeeigentum.
Beschluss vom 04.11.2024
Die Stadt Gaildorf hat beantragt, sie als Eigentümerin des folgenden bisher nicht gebuchten Grundstücks in das Grundbuch einzutragen:
Gemarkung Unterrot, Flur Münster
Flurstück 162/1 Rennichsbach, Gewässer II. Ordnung Bach 1.229 m²
Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags hat die Stadt erklärt, dass im Veränderungsnachweis von Unterrot für Münster Nr. 1965/5 bei diesem Flurstück angegeben ist, dass es öffentliches Eigentum der Gemeinde sei.
Die Anlegung des Grundbuchblattes für die vorgenannten Grundstücke und die Eintragung der Stadt Gaildorf als Eigentümer steht bevor. Personen, die das Eigentum für sich in Anspruch nehmen, wollen ihr Recht binnen 1 Monat seit der öffentlichen Bekanntmachung anmelden, und zwar an das Grundbuchamt Heilbronn, Bahnhofstraße 3, 74072 Heilbronn, zu AZ: HBN777/140/2019.
Hölterling, Rechtspflegerin