Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachungen, Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen Gaildorf

Die Stadt Gaildorf reklamiert das Flurstück 162/1 Rennichsbach als Gemeindeeigentum.

Beschluss vom 04.11.2024

Die Stadt Gaildorf hat beantragt, sie als Eigentümerin des folgenden bisher nicht gebuchten Grund­stücks in das Grundbuch einzutragen:

Gemarkung Unterrot, Flur Münster 

Flurstück 162/1 Rennichsbach, Gewässer II. Ordnung  Bach  1.229 m²

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags hat die Stadt erklärt, dass im Veränderungsnachweis von Unter­rot für Münster Nr. 1965/5 bei diesem Flurstück angegeben ist, dass es öffentliches Eigentum der Gemeinde sei.

Die Anlegung des Grundbuchblattes für die vorgenannten Grundstücke und die Eintragung der Stadt Gaildorf als Eigentümer steht bevor. Personen, die das Eigentum für sich in Anspruch nehmen, wollen ihr Recht binnen 1 Monat seit der öffentlichen Bekanntmachung anmelden, und zwar an das Grund­buchamt Heilbronn, Bahnhofstraße 3, 74072 Heilbronn, zu AZ: HBN777/140/2019. 

Hölterling, Rechtspflegerin