Förderung von Balkonkraftwerken

„Die Stadt Gaildorf fördert die Anschaffung von Balkonkraftwerken!“


Die Stadt Gaildorf hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität ist die Dekarbonisierung der Energieversorgung. Hierbei geht es darum, die Treibhausgasemissionen für die Energiegewinnung auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Eine sehr gute Möglichkeit hierzu ist die Errichtung von Photovoltaikanalgen. Mit sogenannten Balkonkraftwerken, also Photovoltaikanlagen, die aus bis zu zwei Modulen und einem Wechselrichter bestehen, können die eigenen Energiekosten signifikant reduziert werden.

Gleichzeitig profitiert die Umwelt und der CO2-Fußabdruck der Stadt Gaildorf. Nach Hochrechnungen des Umweltbundesamtes können Anlagen mit einer Leistung von 800 Watt pro Jahr bis zu 520 kg CO2 einsparen.

Um die Bevölkerung aus Gaildorf zur Installation von Balkonkraftwerken zu motivieren, startet die Stadt Gaildorf zum 01.01.2024 ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke.  Der Förderantrag zur Beantragung der Förderung wird um den Jahreswechsel zur Verfügung gestellt und kann dann bei der Stadt eingereicht werden.

Was wird gefördert?

  • der Kaufpreis von Balkon-PV-Anlagen zur Erzeugung von Strom
  • die Installation wird nicht gefördert

Voraussetzung für die Förderung?

  • gefördert werden steckerfertige Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn sie nach geltendem Recht installiert wurden
  • alle verwendeten Bauteile (Solarmodul, Halterungen, Anschlüsse etc.) müssen marktreif und geeignet für die Installation sein
  • die Anmeldung des Balkonsolarmoduls erfolgt über den Antragsteller in eigener Verantwortung
  • bei Teileigentümern oder Mieter*innen muss in eigener Verantwortung im Vorfeld die Installation mit allen beteiligten Parteien besprochen werden
  • bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei Antragstellung zu erbringen
  • Maximal dürfen Solarmodule mit einer Leistung von 2000 Watt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Volampere installiert werden
  • das Balkonkraftwerk muss auf Gaildorfer Gemarkung errichtet werden

Wer ist antragsberechtigt?

  • antragsberechtigt sind Haus- und Wohnungseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte, also auch Mieter mit der Zustimmung des Eigentümers, von Wohngebäuden und Gebäuden zur wohnähnlichen Nutzung mit Erstwohnsitz in Gaildorf
  • die Förderung gilt nicht für Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe

Wie hoch ist die Förderung?

  • pro Balkon-PV-Modul wird ein pauschaler Zuschuss von 50€ je Modul gewährt
  • je Antragsteller*in werden maximal zwei Module gefördert. Die maximale Fördersumme liegt bei 100€ pro Antragsteller*in
  • der Fördertopf hat ein Volumen von 10.000€. Insgesamt stellt die Stadt Gaildorf als Gelder für bis zu 200 Module zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden für den Erhalt der Förderung benötigt?

  • Kopie der Kaufrechnung

Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister

Zusätzliche Bestimmungen des Fördervorhabens

  • Beginn der Förderung ist der 1.1.2024
  • Anträge auf die Förderung sind direkt bei der Stadt Gaildorf zu stellen
  • die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Der Kauf der Module darf hierfür nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Das frühestmögliche, förderberechtigte Rechnungsdatum ist der 01.07.2023).
  • die Fördermittel werden in der Reihenfolge des Antragseingangs entsprechend den Vorgaben dieser Richtlinie und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausbezahlt
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung
  • Anträge werden erst bearbeitet, wenn alle Angaben vollständig sind und sämtliche geforderten Unterlagen vorliegen. Unvollständig eingereichte Anträge werden bis zum Vorliegen aller relevanten Daten nicht bearbeitet
  • die Stadt Gaildorf oder eine beauftragte Stelle sind berechtigt einen Ortstermin zur Überprüfung der Angaben des/der Antragsteller*in vorzunehmen
    der Förderbetrag ist von der antragstellenden Person unverzüglich zurückzuzahlen, wenn er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. Der Förderbetrag ist ebenfalls zurückzuzahlen, wenn die geförderte Photovoltaik-Anlage innerhalb von zwei Jahren nach Kauf nicht mehr auf dem Gebiet der Stadt Gaildorf in Betrieb ist
  • sollten sich nach dem Inkrafttreten der Förderung die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, so wird diese Förderung an die neue Rechtslage angepasst

Anträge und weitere Fragen können Sie sich jederzeit per Mail an unseren Klimaschutzmanager Marvin Wießmann senden.

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