Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte, Gemeinden und Dörfer geschaffen.

Projektträger und Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die Ihre Entwicklungsvorstellungen darstellen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Fördermöglichkeiten

Das Ministerium veröffentlicht jährlich eine Ausschreibung für ein Jahresprogramm. Die Ausschreibung des Jahresprogrammes 2026 erscheint im Sommer 2025.

Im Bereich Wohnen – auch Mietwohnungen –, können dann entsprechend der Jahresausschreibung Anträge für eine Förderung gestellt werden. Abgabefrist der Anträge ist meist Anfang September eines Jahres.

Die Anträge sind beim Bürgermeisteramt Gaildorf einzureichen. Die notwendigen Formulare können bei Frau
Andrea Ingrisch angefordert werden.

Auskünfte erteilt im Rathaus Gaildorf Andrea Ingrisch, Tel. 07971/253-117, E-Mail: andrea.ingrisch(at)gaildorf.de,

Im Landratsamt berät Svenja Brassel, Tel. 0791/755-7259, E-Mail: s.brassel(at)lrasha.de

Für das Jahr 2025 können momentan keine Anträge mehr gestellt werden.

Sollten Sie trotzdem ein Projekt für eine Förderung haben, setzen Sie sich bitte mit Frau Andrea Ingrisch im Rathaus in Verbindung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Ansprechpartnerin