Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte, Gemeinden und Dörfer geschaffen.

Projektträger und Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die Ihre Entwicklungsvorstellungen darstellen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Fördermöglichkeiten

Das Ministerium veröffentlicht jährlich eine Ausschreibung für ein Jahresprogramm. Die Ausschreibung des Jahresprogrammes 2025 ist erfolgt. Der Ausschreibungstext ist unten angefügt.

Im Bereich Wohnen – auch Mietwohnungen -, können dann entsprechend der Jahresausschreibung Anträge für eine Förderung gestellt werden. Abgabefrist der Anträge ist der 4. September 2024.

Die Anträge sind beim Bürgermeisteramt Gaildorf einzureichen. Die notwendigen Formulare können bei Frau
Andrea Ingrisch angefordert werden, im Rathaus im Zimmer 17 abgeholt werden oder auf der Homepage des Regierungspräsidiums abgerufen werden.

Auskünfte erteilt im Rathaus Gaildorf Andrea Ingrisch, Tel. 07971/253-117, E-Mail: andrea.ingrisch(at)gaildorf.de,

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