Neubau

Sie beschäftigen sich mit den Gedanken ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung zu bauen? Wenn Sie beim Bau auf klimafreundliche Maßnahmen setzen, können Sie über die KfW verschiedene Förderungen beantragen:

KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Gefördert wird der Bau oder der Kauf einer neuen, selbst genutzten Immobilie durch einen Förderkredit. Die Förderung ist mit den Förderungen Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) oder Wohneigentum für Familien (300) kombinierbar.

Weitere Informationen zu der Förderung finden Sie unter:

KfW-Förderprogramm 124

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)

Gefördert wird der Bau oder der Kauf einer neuen klimafreundlichen und flächeneffizienten Immobilie durch einen Förderkredit. Gefördert wird die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“. Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen:

  • die Effizienzhaus Stufe 55 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an die Treibhausgasemissionen in Gebäudelebenszyklus erfüllt werden,
  • eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzt,
  • den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreitet und
  • keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist

Weitere Informationen zu der Förderung finden Sie unter:

KfW-Förderprogramm 296

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland durch einen Förderkredit. Gefördert werden die Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderung:

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird

Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderung:

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Weitere Informationen zu der Förderung finden Sie unter:

KfW-Förderprogramm 297, 298

Wohneigentum für Familien (300)

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland durch einen Förderkredit. Gefördert werden die Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderung:

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird

Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderung:

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird

Weitere Informationen finden Sie unter:

KfW-Förderprogramm 300

Förderkredit mit Tilgungszuschuss (KfW – 261)

Bei der Förderung für Wohngebäude (WG) gibt es einen Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) von 10 Prozent. Diesen Bonus gibt es für Gebäude, die weitgehend unsaniert sind, also im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind, vor 1957 erbaut wurden und deren Außenwände zu 75 Prozent unsaniert sind. Zudem gibt es diverse Boni, die den Tilgungszuschuss erhöhen können:

  • Effizienzhaus-(EH)- und Erneuerbare-Energien-(EE)-Klasse-Bonus:  + 5 Prozent
  • EH- und Nachhaltigkeits-(NH)-Klasse-Bonus: + 5 Prozent

EE- und NH-Klasse können nicht miteinander kumuliert werden. Das gilt für alle förderfähigen EH-Klassen.

  • Serielle-Sanierungen-(SerSan)-Bonus: + 15 Prozent
  • Worst-Performing-Building-(WPB)-Bonus: + 10 Prozent

SerSan- und WPB-Bonus können kumuliert werden, aber sind dann begrenzt auf + 20 Prozent.

Weitere Informationen finden Sie unter:

KfW-Förderprogramm 261

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