Wießmann, Marvin
Klimaschutzmanager
Stabsstelle
Das KfW-Programm unterstütz den Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einer Energieeffizienzklasse F, G oder H. Das Programm setzt voraus, dass die erworbene Immobilie innerhalb von 54 Monaten so saniert wird, dass sie den Effizienzhaus-Standard (EH) 70 EE erreicht.
Das Angebot richtet sich vor allem an Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen ab und wird für den Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie gewährt. Möglich sind Förderkredit mit einem Volumen zwischen 100.000€ und 150.000€ mit einem effektiven Jahreszins ab 0,25 %
Weitere Informationen finden Sie hier:
Link zur Übersicht Wohneigentumförderung der KfW-Bankengruppe
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie ihr Eigenheim sanieren können. Die Erstellung des Berichtes durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater wird gefördert und bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gibt es oft eine zusätzliche Förderung. Auch zeigt Ihnen der Sanierungsfahrplan des aktuellen energetischen Stands Ihres Wohngebäudes. Am Ende erhalten Sie zwei Dokumente: Ihren Sanierungsfahrplan („Mein Sanierungsfahrplan“) und die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen".
Weitere Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan finden Sie hier:
Link zum Individuellen Sanierungsfahrplan
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, die die festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen, darunter:
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite Energieeffizienzexperten.
Der Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der/die Eigentümer*in des Gebäudes für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Homepage der BAFA zur Sanierung der Gebäudehülle
Die KfW unterstützt mit einem Zuschuss den Einbau von effizienten Heizungsanlagen sowie Anlagen zur Heizungsunterstützung und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Mit dieser Unterstützung wird das Ziel verfolgt, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen. Der Zuschuss kann bis zu 70% der förderfähigen Kosten betragen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Kauf und die Installation von:
Weitere Informationen sowie einen Vorab-Check ob Ihr Vorhaben förderberechtigt ist finden Sie unter:
Bitte beachten Sie, dass beim dem Austausch der Heizung verschiedene gesetzliche Grundlagen wie das EWärmeG, das GEG und das WPG berücksichtigt müssen. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben können Sie sich gerne bei unserem Klimaschutzmanager melden.
Gefördert werden:
Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:
Die Förderung der Heizungsoptimierung setzt voraus, dass die Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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