Sanierung

„Jung kauft Alt“ - Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (KfW 308)

Das KfW-Programm unterstütz den Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einer Energieeffizienzklasse F, G oder H. Das Programm setzt voraus, dass die erworbene Immobilie innerhalb von 54 Monaten so saniert wird, dass sie den Effizienzhaus-Standard (EH) 70 EE erreicht. 

Das Angebot richtet sich vor allem an Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen ab und wird für den Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie gewährt. Möglich sind Förderkredit mit einem Volumen zwischen 100.000€ und 150.000€ mit einem effektiven Jahreszins ab 0,25 %

Weitere Informationen finden Sie hier:

Link zur Übersicht Wohneigentumförderung der KfW-Bankengruppe

Individueller Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie ihr Eigenheim sanieren können. Die Erstellung des Berichtes durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater wird gefördert und bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gibt es oft eine zusätzliche Förderung. Auch zeigt Ihnen der Sanierungsfahrplan des aktuellen energetischen Stands Ihres Wohngebäudes. Am Ende erhalten Sie zwei Dokumente: Ihren Sanierungsfahrplan („Mein Sanierungsfahrplan“) und die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen".

Weitere Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan finden Sie hier:

Link zum Individuellen Sanierungsfahrplan 

Gebäudehülle

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, die die festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen, darunter:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite Energieeffizienzexperten.

Der Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der/die Eigentümer*in des Gebäudes für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Homepage der BAFA zur Sanierung der Gebäudehülle

Heizung

Die KfW unterstützt mit einem Zuschuss den Einbau von effizienten Heizungsanlagen sowie Anlagen zur Heizungsunterstützung und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Mit dieser Unterstützung wird das Ziel verfolgt, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen. Der Zuschuss kann bis zu 70% der förderfähigen Kosten betragen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Kauf und die Installation von:

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik
  • auf Basis erneuer­barer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)

Weitere Informationen sowie einen Vorab-Check ob Ihr Vorhaben förderberechtigt ist finden Sie unter:

Heizungsförderung der KfW

Bitte beachten Sie, dass beim dem Austausch der Heizung verschiedene gesetzliche Grundlagen wie das EWärmeG, das GEG und das WPG berücksichtigt müssen. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben können Sie sich gerne bei unserem Klimaschutzmanager melden. 

Heizungsoptimierung

Gefördert werden:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:

  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme

Die Förderung der Heizungsoptimierung setzt voraus, dass die Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Heizungsoptimierung der BAFA

Fachplanung und Baubegleitung

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)
  • Heizungsoptimierung

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Fachplanung Baubegleitung der BAFA

Ansprechpartner