Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Gaildorf ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Teilweise fehlende Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite
    • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
    • Teilweise leere, überflüssige Alt-Attribute bei Layoutgrafiken (1.1.1c)
    • Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
    • Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet (1.3.1d)
    • Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet
    • Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar
    • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen
    • Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur nicht ausreichend gekennzeichnet
    • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend.
    • Seiten weisen teilweise Syntaxfehler vor.
    • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
    • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Fehlende Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
    • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. Diese Inhalte werden zeitnah etabliert.
    • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
    • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.09.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Stadt Gaildorf
Schloss-Straße 20
74405 Gaildorf
Telefon: 07971 253-0
E-Mail: stadt(at)gaildorf.de

Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Gerne für Sie da