Kehl, Ruben
Eventmanagement / stellvertretende Amtsleitung Amt für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing
Amt für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing
Die Stadt Gaildorf ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 18.09.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2024 überprüft.
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Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Unten auf allen Seiten finden Sie unseren Kontakt.
Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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