Unter dem Begriff Hausanschluss versteht man umgangssprachlich die Wasserleitung von der öffentlichen Hauptwasserleitung in der vor dem Haus verlaufenden Straße bis zum Leitungsnetz im Haus.
Im Regelfall verfügt jedes Grundstück über einen Wasserversorgungshausanschluss. Nachfolgend erhalten Sie hier Informationen zu den Regelungen der Wasserversorgungssatzung, zur Herstellung und Unterhaltung von Wasserleitungshausanschlüssen sowie zur Tragung der Kosten. Diese Ausführungen gelten grundsätzlich nur für den ersten Wasserversorgungshausanschluss.
Der Hausanschluss wird nach der Genehmigung durch das Stadtbauamt sowohl im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen als auch auf dem Privatgrundstück vom Städtischen Wasserwerk verlegt. Erdarbeiten auf dem Privatgrundstück werden in der Regel jedoch von Bauunternehmen des Anschlussnehmers durchgeführt. Die Schnittstelle zur vom Installateur des Anschlussnehmers verlegten Versorgungsanlage in einem Haus bildet die Hauptabsperrvorrichtung.
Gemeinsam mit der Energieversorgung Gaildorf, der Deutschen Telekom und Kabel-BW bietet das Städtische Wasserwerk Gaildorf alternativ zur Herstellung eines separaten Wasserhausanschlusses die Möglichkeit an, alle leitungsgebundenen Anschlüsse der genannten Versorgungsunternehmen (ausgenommen ist der Abwasserhausanschluss) in einer gemeinsamen Hauseinführung, einem sog. Mehrspartenhausanschluss, zu verlegen. Ein solcher Anschluss hat den Vorteil, dass alle Versorgungsleitungen gebündelt im Haus ankommen und Sie nur einen Ansprechpartner für die Herstellung dieses Anschlusses haben. Nach Genehmigung des Wasserhausanschlusses werden im Falle der Beauftragung eines Mehrspartenhausanschlusses alle notwendigen Arbeiten von der Energieversorgung Gaildorf ausgeführt und abgerechnet. Wenn Sie Interesse an diesem Angebot haben, können Sie sowohl bei der Energieversorgung Gaildorf als auch beim Stadtbauamt nähere Informationen erhalten.
Während die Kosten der Herstellung des Hausanschlusses für die Strecke von der Hauptwasserleitung bis zur Grundstücksgrenze unmittelbar vom Städtischen Wasserwerk getragen werden und durch die Entrichtung des Wasserversorgungsbeitrages abgegolten sind, ist für die Herstellung des Hausanschlusses auf dem Privatgrundstück ein Kostenersatz zu entrichten. Dieser beträgt (ohne Grabarbeiten)
jeweils zzgl. 7 % Umsatzsteuer.
Im Falle der Herstellung eines Mehrspartenhausanschlusses sind die Kosten für den Wasserversorgungshausanschluss in dem von der Energieversorgung Gaildorf erhobenen Gesamtpreis für die Herstellung enthalten.
Der Hausanschluss wird auf der gesamten Strecke von der Hauptwasserleitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung vom Städtischen Wasserwerk unterhalten. Das bedeutet, dass Reparaturen und Erneuerungsarbeiten vom Städtischen Wasserwerk auf seine Kosten durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn Veränderungen auf Verlassung des Anschlussnehmers durchgeführt werden oder die Beschädigung der Leitung schuldhaft z. B. durch ein vom Anschlussnehmer beauftragtes Bauunternehmen erfolgt ist.
Zusätzliche über den ersten Anschluss hinaus verlegte Hausanschlüsse sind im vollen Umfang, d. h. von der Hauptwasserleitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung im Gebäude auf Kosten des Anschlussnehmers herzustellen und zu unterhalten.
Die Gebühren für die Genehmigung eines Wasserhausanschlusses betragen 50 EUR. Werden die Pläne für einen Wasser- und einen Abwasserhausanschluss gleichzeitig zur Genehmigung eingereicht, beträgt die Gesamtgebühr für die Genehmigung beider Anschlüsse 70 EUR.
Bei vorübergehendem oder kurzzeitig erhöhtem Wasserbedarf ist es möglich, beim Städtischen Wasserwerk ein Standrohr mit Verbrauchsmesseinrichtung zu leihen. Die Kostenpauschale für Wartung, Desinfektion, die Bereitstellung von Absperrmaterial usw. beträgt einmalig 25 € zzgl. Umsatzsteuer. Hinzu kommt eine Leihgebühr von 15 € zzgl. Umsatzsteuer bei einer Leihe von bis zu 5 Tagen. Wird das Standrohr für einen längeren Zeitraum benötigt, beläuft sich die Leihgebühr pro angefangenem Monat auf 25 € zzgl. Umsatzsteuer. Die Abrechnung des benötigten Wassers erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch. Fachfirmen mit DVGW-Zulassung können den Aufbau selbst vornehmen. Im Übrigen erfolgt dieser durch Mitarbeiter des Städt. Wasserwerks gegen Berechnung des tatsächlichen Aufwandes.
Unter dem Begriff Hausanschluss versteht man umgangssprachlich die Abwasserleitung von der öffentlichen Kanalisation in der am Haus vorbeiführenden Straße bis zum Kontrollschacht auf dem Privatgrundstück.
Im Regelfall verfügt jedes Grundstück über einen Abwasserhausanschluss. Nachfolgend erhalten Sie hier Informationen zu den Regelungen der Abwassersatzung zur Herstellung und Unterhaltung dieses Hausanschlusses sowie zur Tragung der Kosten. Diese Ausführungen gelten nur für den ersten Abwasserhausanschluss für ein Grundstück.
Der Hausanschluss wird nach der Genehmigung durch das Stadtbauamt im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen vom Städtischen Wasserwerk verlegt. Auf dem Privatgrundstück erfolgt die Herstellung des Hausanschlusses durch ein vom Anschlussnehmer beauftragtes Unternehmen.
Während die Kosten der Herstellung des Hausanschlusses für die Strecke vom öffentlichen Abwasserkanal bis zur Grundstücksgrenze mit der Entrichtung des Abwasserbeitrages abgegolten sind, erfolgt die Herstellung des Hausanschlusses auf dem Privatgrundstück auf Rechnung des Anschlussnehmers.
Der Hausanschluss wird im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen vom Städtischen Wasserwerk auf seine Kosten unterhalten, d. h. Reparaturen und Erneuerungsarbeiten werden vom Städtischen Wasserwerk durchgeführt. Dies gilt nicht, wenn Erneuerungen oder Veränderungen auf Veranlassung des Anschlussnehmers durchgeführt werden oder durch schuldhaftes Handeln notwendig werden (z. B. in Folge einer Beschädigung durch vom Anschlussnehmer beauftragte Unternehmen). Die Unterhaltung des Hausanschlusses auf dem Privatgrundstück erfolgt durch den Anschlussnehmer auf seine Kosten.
Weitere Hausanschlüsse (also evtl. benötigte Zweitanschlüsse) sind in vollem Umfang, d. h. von der Abzweigung vom öffentlichen Abwasserkanal bis zum Kontrollschacht auf dem Privatgrundstück vom Anschlussnehmer auf eigene Kosten herzustellen und zu unterhalten.
Die Gebühren für die Genehmigung eines Abwasserhausanschlusses betragen 50 EUR. Werden die Pläne für einen Wasser- und einen Abwasserhausanschluss gleichzeitig zur Genehmigung eingereicht, beträgt die Gesamtgebühr für die Genehmigung beider Anschlüsse 70 EUR.