Wohnortänderung im Reisepass

Für Deutsche gilt Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt. Die Passbehörde kann auch durch einen bestimmten Aufkleber den Wohnort auf einer Seite für amtliche Vermerke ändern.

Tipp: Lassen Sie den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern.

Hinweis: Wenn Sie als Auslandsdeutscher Ihre alleinige Wohnung im Ausland haben, wird dieser Wohnsitz im Reisepass eingetragen. Bei einem Umzug im Ausland müssen Sie eine Wohnortänderung in Ihrem Reisepass vornehmen lassen.

Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde angemeldet haben.

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (wenn die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Auslandsdeutsche

  • bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
  • bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland

Für die Aktualisierung Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich bei der zuständigen Passbehörde vorbeigehen. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann auch eine andere Person mit Vollmacht die Wohnortänderung vornehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an folgende Stellen:

  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Passbehörde
  • bei Wegzug ins Ausland (Auslandsdeutsche):
    • im Ausland: Die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
    • in Deutschland: Die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

unverzüglich

keine

Lassen Sie Ihren Reisepass nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Weitere Informationen zum Reisepass und dessen Beantragung finden Sie im gleichnamigen Kapitel und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Dieser Text wurde freigegeben durch die Stadt Gaildorf. Stand: 22.10.2019

  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Passbehörde
  • bei Wegzug ins Ausland (Auslandsdeutsche):
    • im Ausland: Die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
    • in Deutschland: Die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. (Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passänderungen im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).

Passbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Diese Aufgaben werden in Gaildorf vom Bürgerbüro wahrgenommen.

Bürgerbüro
Marktplatz 9
74405 Gaildorf
Tel.-Nr.: 07971/253-111