Rente wegen Berufsunfähigkeit
Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit in Anspruch zu nehmen.
Als berufsunfähig gelten Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrem oder einem anderen ihnen zumutbaren Beruf weniger als sechs Stunden täglich leisten können wie vergleichbare gesunde in diesem Beruf Tätige.
Hinweis: Zur Rente wegen Berufsunfähigkeit darf begrenzt hinzuverdient werden. Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich unter anderem nach der Höhe des persönlichen Verdienstes in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Es ist empfehlenswert, sich vor einer Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger über die Hinzuverdienstgrenzen zu informieren.
Die Renten wegen Berufsunfähigkeit werden aus allen bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten errechnet.
Hinweis: Wenn die Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr eintritt, wird zu den zurückgelegten Zeiten noch eine Zurechnungszeit hinzugezählt. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie in dieser Zeit gearbeitet hätten. Damit haben Sie bei weniger zurückgelegten Versicherungsjahren keinen Nachteil.