Rente wegen Berufsunfähigkeit

Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit in Anspruch zu nehmen.

Als berufsunfähig gelten Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrem oder einem anderen ihnen zumutbaren Beruf weniger als sechs Stunden täglich leisten können wie vergleichbare gesunde in diesem Beruf Tätige.

Hinweis: Zur Rente wegen Berufsunfähigkeit darf begrenzt hinzuverdient werden. Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich unter anderem nach der Höhe des persönlichen Verdienstes in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Es ist empfehlenswert, sich vor einer Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger über die Hinzuverdienstgrenzen zu informieren.

Die Renten wegen Berufsunfähigkeit werden aus allen bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten errechnet.

Hinweis: Wenn die Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr eintritt, wird zu den zurückgelegten Zeiten noch eine Zurechnungszeit hinzugezählt. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie in dieser Zeit gearbeitet hätten. Damit haben Sie bei weniger zurückgelegten Versicherungsjahren keinen Nachteil.

Kontakt

Diese Rente können Personen erhalten, die

  • vor dem 2. Januar 1961 geboren und berufsunfähig sind,
  • in den letzen fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und
  • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (das heißt 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten).

Hinweis: Wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder wegen einer Schädigung während des Wehr- oder Zivildienstes eintritt und zu diesem Zeitpunkt Versicherungspflicht bestand, genügt bereits ein Pflichtbeitrag zur Versicherung, um anspruchsberechtigt zu sein.

Tipp: Nähere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

  • Antragsformular (alle Formulare finden Sie auf den Formularseiten der Deutschen Rentenversicherung)
  • Nachweise über Zeiten, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Geburtsurkunde/Eheurkunde
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten
    • soweit vorhanden: geeignete ärztliche Unterlagen (z.B. Befunde des Hausarztes)

Wie alle Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Rente wegen Berufsunfähigkeit nur auf Antrag gezahlt. Für den Antrag sollten Sie den dafür vorgesehenen Vordruck verwenden, da damit das Verfahren beschleunigt wird. Alle Vordrucke finden Sie auf den Formularseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Sie können den Antrag aber auch formlos stellen und mit der Post schicken.

Tipp: Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich an die Versichertenberater der Rentenversicherungsträger oder an Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.

Überdies führt die Deutsche Rentenversicherung im Rathaus Gaildorf regelmäßig Sprechtage durch. Die nächsten Termine finden sie jeweils unter der Rubrik "Rathaus Aktuell" der Stadtverwaltung.

Einreichen können Sie Ihren Antrag direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger (z. B. beim Regionalzentrum Schwäbisch Hall der Deutschen Rentenversicherung, Bahnhofstraße 28, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon: 0791/97130-0, E-Mail: regio.sha@lva-bw.de), aber auch bei den Versicherungsämtern, der Ortsbehörde für die Rentenversicherung und bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Wird Ihr Antrag anerkannt, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag des Rentenversicherungsträgers die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto.

Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie unverzüglich dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen (Vordrucke bei jeder Postfiliale), damit die Rente pünktlich ausgezahlt werden kann. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.

Bei rechtzeitiger Antragstellung wird die Rente am Ende des Kalendermonats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie wird am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.

Um die Rente ab dem Kalendermonat, der auf den Eintritt der Berufsfähigkeit folgt, ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb der ersten drei Kalendermonate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit stellen.

Achtung: Stellen Sie den Antrag erst nach Ablauf dieser drei Kalendermonate, beginnt die Rentenleistung erst mit dem Antragsmonat.

Die Auskunft, Beratung und Bearbeitung des Rentenantrags ist kostenlos.

Um die Rente ab dem Kalendermonat, der auf den Eintritt der Berufsfähigkeit folgt, ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb der ersten drei Kalendermonate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit stellen.

Achtung: Stellen Sie den Antrag erst nach Ablauf dieser drei Kalendermonate, beginnt die Rentenleistung erst mit dem Antragsmonat.

Dieser Text wurde freigegeben durch die Stadt Gaildorf. Stand: 21.03.2016

der zuständige Rentenversicherungsträger