Gewerbeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung

Nach den Bestimmungen des § 14 Gewerbeordnung ist eine

  • Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
    • ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.
    • der Betrieb aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Gaildorf verlegt wird.
  • Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
    • ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird oder
    • in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird.
  • Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
    • der Betrieb innerhalb der Stadt verlegt wird
    • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
    • der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicherweise nicht umfasst werden

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Gewerbeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

keine

keine

Vornahme von Gewerbeanzeigen
Die notwendigen Vordrucke zur Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung von Gewerbebetrieben erhalten Sie beim Bürgerbüro bzw. den Verwaltungsstellen oder Sie können die ausgefüllten Vordrucke hier auch online erstellen und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch elektronisch an die Stadtverwaltung übermitteln.

Für die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 EUR erhoben. Für die Bearbeitung einer Gewerbeabmeldung oder -ummeldung wird eine Ve­waltungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.

Dieser Text wurde freigegeben durch die Stadt Gaildorf. Stand: 27.03.2009

Zuständig ist die Stadtverwaltung Gaildorf.

Bürgerbüro
Marktplatz 9
74405 Gaildorf
Tel.-Nr. 07971 253-111