Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit
Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal? Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Standesbeamter
Voraussetzungen sind:
Braut und Bräutigam
Hinweis: Ausnahmsweise dürfen auch Personen ab 16 Jahren heiraten, wenn der künftige Bräutigam oder die künftige Braut volljährig ist. Minderjährige benötigen außerdem eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts). Das Gericht hört bei diesem Verfahren beispielsweise auch die Eltern an.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Einbürgerungsurkunde.
Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.
Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Dieser Text wurde freigegeben durch die Stadt Gaildorf. Stand: 15.04.2013
das Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
In Gaildorf ist das Standesamt Gaildorf, Frau Jennifer Fernsler, Telefon: 07971/253-121, zuständig.