Bestätigungen/Beglaubigungen

Es ist möglich, beim Bürgerbüro die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original bestätigen zu lassen. Voraussetzung ist in diesem Fall die Vorlage des Original-Schriftstücks.

Beglaubigung von Urkunden
Bei der Stadtverwaltung können Sie Abschriften von Akten beglaubigen lassen, wenn deren Urschrift sich in Verwahrung der Stadt befindet.

Bitte wenden Sie sich im Falle von Beglaubigungen von Personenstandsurkunden an das Standesamt, Frau Jennifer Fernsler, Tel. 07971 253-121.

keine

keine

bei der jeweiligen Stelle erfragen

Für die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original wird je Seite eine Gebühr von 2,50 EUR erhoben.

Für die Beglaubigung von Abschriften wird je Seite eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben.

Sofern die Kopie von der Stadtverwaltung herzustellen ist, erhöht sich die Gebühr für Bestätigungen und Beglaubigungen je DIN A 4 Seite um 0,50 EUR. Für Farbkopien und größere Formate gelten gesonderte Gebührensätze.

Dieser Text wurde freigegeben durch die Stadt Gaildorf. Stand: 24.09.2008

Zur Beglaubigung von Unterschriften können Sie sich an die örtlichen Notariate wenden.