Bestätigungen/Beglaubigungen
Es ist möglich, beim Bürgerbüro die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original bestätigen zu lassen. Voraussetzung ist in diesem Fall die Vorlage des Original-Schriftstücks.
Beglaubigung von Urkunden
Bei der Stadtverwaltung können Sie Abschriften von Akten beglaubigen lassen, wenn deren Urschrift sich in Verwahrung der Stadt befindet.
Bitte wenden Sie sich im Falle von Beglaubigungen von Personenstandsurkunden an das Standesamt, Frau Jennifer Fernsler, Tel. 07971 253-121.