Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.
Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:
- Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
- Sprengberechtigte
- Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
- fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
- Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
- Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen
Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.