Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen, also Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent, können vorzeitig Altersrente beantragen, wenn sie 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre nachweisen.

Achtung: Wenn Sie nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird für Sie die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von heute 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen schrittweise von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben. Für vor dem 1. Januar 1952 geborene Versicherte besteht weiterhin die Möglichkeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme mit Abschlägen mit 60 oder einer abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren.

Tipp: Nähere Informationen zu den Rentenabschlägen, zur Anhebung der Altersgrenzen und zu den Hinzuverdienstgrenzen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Das Vorliegen von Schwerbehinderung und der Grad der Behinderung (GdB) werden von den Landratsämtern (früher: Versorgungsämtern) in Baden-Württemberg auf Antrag festgestellt. Sie können wählen, ob Sie die Altersrente als Voll- oder als Teilrente (ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente) beziehen möchten.

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe der Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen während des Versicherungslebens und wird nach den Vorschriften des sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) berechnet.

Tipp: Näheres zur Berechnung der Höhe der Altersrente finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Kontakt

Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie

  • das für Sie maßgebende Lebensalter vollendet haben,
  • bei Beginn der Rente zu mindestens 50 Prozent behindert sein und
  • die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (das heißt über 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre verfügen).

Tipp: Nähere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und den Vertrauensschutzregelungen finden Sie im Kapitel "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

  • Antrag (alle Formulare finden Sie auf den Formularseiten der Deutschen Rentenversicherung)
  • Nachweise über Zeiten, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Geburtsurkunde/Eheurkunde
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten

Wie alle Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur auf Antrag gezahlt. Für den Antrag sollten Sie den dafür vorgesehenen Vordruck verwenden, damit das Verfahren beschleunigt wird. Alle Formulare finden Sie auf den Formularseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Sie können den Antrag aber auch formlos stellen und mit der Post schicken.

Tipp: Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich an die Versichertenberater der Rentenversicherungsträger oder an Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.

Überdies führt die Deutsche Rentenversicherung im Rathaus Gaildorf regelmäßig Sprechtage durch. Die nächsten Termine finden sie jeweils unter der Rubrik "Rathaus Aktuell" der Stadtverwaltung.

Einreichen können Sie Ihren Antrag direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger (z. B. beim Regionalzentrum Schwäbisch Hall der Deutschen Rentenversicherung, Bahnhofstraße 28, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon: 0791/97130-0, E-Mail: regio.sha@lva-bw.de), aber auch bei den Versicherungsämtern, der Ortsbehörde für die Rentenversicherung und bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Wird Ihr Antrag anerkannt, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag des Rentenversicherungsträgers die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto (gegebenenfalls nach Abzug eines Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner).

Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie unverzüglich dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen (Vordrucke bei jeder Postfiliale), damit die Rente pünktlich ausgezahlt werden kann. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen (wenn Sie z.B. kein eigenes Konto haben). Dafür ist es aber notwendig, dass der Kontoinhaber im Rentenantrag seine Einwilligung gibt.

Bei rechtzeitiger Antragstellung wird die Rente am Ende des Kalendermonats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie wird am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.

Die Rente wird ab dem Kalendermonat geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Rente innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen beantragt wird.

Achtung: Stellen Sie den Antrag erst nach Ablauf dieser drei Kalendermonate, beginnt die Rentenleistung erst mit dem Antragsmonat.

Die Auskunft und Beratung zum Rentenantrag sowie die Bearbeitung des Rentenantrags sind kostenlos.

Um die Rente ab dem Kalendermonat, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb der ersten drei Kalendermonate, nachdem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, stellen.

Tipp: Wenn Sie einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente möchten, sollten Sie Ihren Antrag bereits mindestens drei Kalendermonate vor Erreichen des Anspruchsalters stellen.

Dieser Text wurde freigegeben durch die Stadt Gaildorf. Stand: 21.03.2016

der zuständige Rentenversicherungsträger