Abbruchplanung

Bei Abbrüchen ist - genauso wie bei Neubauten - eine sachkundige Planung und Überwachung notwendig! Bedenken Sie die Risiken ohne Planung!

Ihr Ziel ist ein kostengünstiger Abbruch. Aber nur wenn vor dem Abbruch klar ist, was zu entsorgen ist, können Sie ein Angebot der Abbruchfirma ohne Risikozuschlag für unkalkulierte Wagnisse erwarten. Unvorhergesehene Leistungen und Nachträge sind oft teuer.

Als Bauherr haften Sie - und nicht die Baufirma - für den Abfall.

Die von der LUBW herausgegebene Broschüre, mit näheren Erläuterungen zur Abbruchplanung und -überwachung, kann kostenlos von der Homepage der LUBW  heruntergeladen werden.

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Die Handlungshilfe wendet sich in erster Linie an Bauherren oder Investoren, daneben aber auch an Planer, Gutachter und ausführende Baufirmen. Es werden insbesondere folgende Fragen beantwortet: Welche Planungen sind für den Abbruch notwendig und sinnvoll? Welche fachlichen Standards gelten für den Bauherren und seine Auftragnehmer bei der Planung und Überwachung? An was muss, neben evtl. Schadstoffbelastungen, vor dem Abbruch noch gedacht werden?

Wenn Sie als Bauherr Ihr Wohnhaus, Ihre Werkstatt oder einen Industriekomplex abbrechen lassen wollen, sind Sie als Abfallerzeuger ist zu einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung verpflichtet. Hierzu müssen alle Abbruchmaterialien identifiziert und abfallrechtlich ordnungsgemäß deklariert werden. In Abhängigkeit von den Baumaterialien und von der früheren Nutzung muss eventuell mit Schadstoffen gerechnet werden, die nicht ohne weiteres erkennbar sind. Auch wenn diese Stoffe für die Bewohner meistens unschädlich sind, stellen sie ein Risiko dar, wenn man unsachgemäß mit ihnen umgeht. Es können beispielsweise Verzögerungen im Bauablauf, Mehrkosten bei der Entsorgung und Umwelt(haftungs)risiken entstehen.

Der Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand: 01.09.2015

Bau- und Umweltamt