Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt fest, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht.
Dazu müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird in der Regel nur dann benötigt, wenn
- die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder
- ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.