Hundesteuerabmeldung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Hundesteuerabmeldung"
Sachbearbeiterin Steuern und Gebühren
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Sie können Vordrucke zur
Anmeldung Ihres Hundes und zur
Abmeldung Ihres Hundes
herunterladen und uns nach dem Ausfüllen unterschrieben zusenden. Bei der Abmeldung sind die Hundesteuermarke sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung des Tierarztes über das Einschläfern des Tieres beizufügen.
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes