Hundesteuerabmeldung

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Hundesteuerabmeldung"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Sie können Vordrucke zur

Anmeldung Ihres Hundes und zur
Abmeldung Ihres Hundes

herunterladen und uns nach dem Ausfüllen unterschrieben zusenden. Bei der Abmeldung sind die Hundesteuermarke sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung des Tierarztes über das Einschläfern des Tieres beizufügen.

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Dieser Text wurde freigegeben durch die Stadt Gaildorf. Stand: 12.05.2016

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes