Fischereischein
Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.
Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt. Für Jugendliche ohne Sachkundenachweis ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines möglich. Mit Sachkundenachweis können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit lösen.
Bereits ausgestellte Fünfjahresfischereischeine bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig.
Alle Bundesländer haben die in den jeweiligen Ländern erteilten Fischereischeine gegenseitig anerkannt. Bei Zuzug aus einem anderen Bundesland ist ein dort ausgestellter Fischereischein in Baden-Württemberg noch längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres gültig.
Urlaubern aus dem Ausland, die sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten, kann ohne Sachkundenachweis ein Jahresfischereischein ausgestellt werden.
Neben dem Fischereischein wird jeweils noch eine Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts benötigt, in dessen Gewässer Sie fischen wollen.