Bauen im Grundwasserwechselbereich
Grundsätzlich ist jede Baumaßnahme, die Auswirkungen auf das Grundwasser haben kann, dem Landratsamt Schwäbisch Hall anzuzeigen. Für zeitlich begrenzte Grundwasseraufschlüsse mit geringen Ableitungsmengen kann nach Absprache mit der Behörde auf ein wasserrechtliches Verfahren verzichtet werden. Großflächige und anhaltende Grundwassereingriffe (z.B. Unterführungen, Tiefgaragen) erfordern eine wasserrechtliche Erlaubnis. Bei allen Maßnahmen im Grundwasserbereich empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bau- und Umweltamt.