Abgeschlossenheitsbescheinigung
Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.
Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen.