Abgeschlossenheitsbescheinigung

Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.

Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen.

Dieser Text wurde freigegeben durch die Stadt Gaildorf. Stand: 18.01.2008

Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Gaildorf ist das Landratsamt Schwäbisch Hall, Baurechtsamt, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon-Nr.: 0791/755-0.