Abbruch von Gebäuden

keine

Den erforderlichen Vordrucke können Sie als hier pdf-Datei herunterladen und unterschrieben zusammen mit den weiteren notwendigen Unterlagen an uns zurücksenden. Sie können die Antragsvordrucke selbstverständlich auch in Fachgeschäften erwerben. Den erforderlichen statistischen Erhebungsbogen können Sie dem Statistischen Landesamt auch online übermitteln.

Verfahren
Der Ablauf des durchzuführenden Verfahrens ist identisch mit dem des Kenntnisgabeverfahrens beim Bau oder Umbau von Gebäuden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Dieser Text wurde freigegeben durch die Stadt Gaildorf. Stand: 22.11.2013