Die Erklärung für Barrierefreiheit
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll für alle Menschen so sein.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehör·lose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-·Seiten und Apps barrierefrei sein.
Sie lesen hier in Leichter Sprache:
- Was ist eine Erklärung zur Barriere·freiheit?
- Und wo können Sie sich beschweren,
wenn eine Internet-Seite nicht barriere·frei ist?
- Oder wo können Sie sich melden,
wenn eine App nicht barriere·frei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps eine Erklärung zur Barriere·freiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen daraus eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch die Gemeinde muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung:
- von einem Bundesland
- oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Ämter und Behörden
- Schulen
- Kinderbetreuungen
Das Bürgerbüro ist zum Beispiel auch eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- Museen
- Bibliotheken
- manche Schwimmbäder oder Sport·Anlagen
Eine Bäckerei ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barriere·freiheit?
Die Erklärung zur Barriere·freiheit ist ein Text.
Der Text ist:
- auf allen Internet·Seiten von öffentlichen Stellen.
- in allen Apps von öffentlichen Stellen.
In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht:
- Wie barriere·frei ist die Internet·Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
- Gibt es noch Barrieren auf der Internet·Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
Manchmal muss nicht die ganze Internet·Seite barrierefrei sein.
Es gibt also Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
Wichtig ist auch:
In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen jedes Jahr prüfen:
- Wie barriere·frei ist unsere Internet·Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barriere·freiheit neu machen.
Nicht barriere·freie Inhalte
Barriere·freiheit ist schwierig.
Manche Seiten von der Gemeinde sind nicht barriere·frei.
Die Barriere·freiheit für die Seiten ist zu aufwändig.
Weil:
- Die Erstellung zu teuer ist.
- Oder die Erstellung zu schwierig ist.
Beispiele für Barrieren sind:
- Wenn es einen Fehler gibt, dann sehen Sie eine Meldung.
Die Meldung ist sehr schwer zu lesen.
- Auf der Internet·seite gibt es Formulare.
In Formulare können Sie direkt etwas eingeben.
Zum Beispiel: Name oder Straße
Diese Eingabe·felder müssen eine besondere Hilfe haben.
Aber: Leider gibt es noch keine besondere Hilfe.
- Wir haben viele PDF-Dateien auf der Internet·seite.
Wir machen neue PDF-Dateien barriere·frei.
Wir wollen auch alte PDF-Dateien barriere·frei machen.
Dafür brauchen wir noch Zeit.
Aber: Barriere·freiheit ist uns sehr wichtig.
Es gibt viele barriere·freie Seiten.
Und es werden immer mehr barriere·freie Seiten.
Wir machen das weil:
- Alle Menschen uns erreichen sollen.
- Und alle Menschen gut informiert sein sollen.
Wie können Sie Barrieren melden?
- Sie wollen die Internet·seite nutzen.
Aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt?
- Sie haben eine wichtige Seite gefunden.
Aber sie ist noch nicht barriere·frei?
- Sie möchten sich informieren.
Aber es gibt noch kein Video in Gebärden·Sprache dazu?
Dann können Sie:
- Sich bei uns melden.
- Sich Seiten für die Übersetzung wünschen.
- Und: Sie können sich beschweren.
In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
stadt(at)gaildorf.de
- mit einem Anruf
Das ist unsere Telefon·nummer:
07971 253-0
- online mit einem Kontakt·Formular
Die Seite heißt: Fehler oder Barrieren melden
Klicken Sie auf diesen Link:
Rückmelde-Formular
- oder mit einem Brief
Das ist unsere Adresse:
Stadt Gaildorf
Schloss-Straße 20
74405 Gaildorf
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet·seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barriere·freiheit.
- Sie brauchen Infos von der Internet·seite, aber die Infos sind nicht barriere·frei.
Zum Beispiel: Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
- Die Erklärung zur Barriere·freiheit ist älter als ein Jahr.
Ihre Meldung
Was passiert mit Ihrer Meldung?
Die öffentliche Stelle hat eine Frist, um Ihnen eine Antwort zu geben.
Aktuell sind das 4 Wochen.
- Dauert die Antwort länger als diese Frist?
- Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Schlichtungs·stelle beschweren:
Landeszentrum Barriere·freiheit
Schlichtungs·stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Die Schlichtungs·stelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Schlichtungs·stelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Schlichtungs-stelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen.
Wichtig ist auch:
- Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
- Erst dann kann Ihnen die Schlichtungs·stelle helfen.
Mehr Infos
Dieser Text ist nur eine Info.
Er beschreibt die Erklärung zur Barriere·freiheit.
Denn jeder soll wissen:
- Dass es die Erklärung gibt.
- Und welche Rechte er oder sie hat.
Die komplette Erklärung zur Barriere·freiheit in schwerer Sprache finden Sie hier:
Erklärung zur Barriere·freiheit lesen