Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler (ohne Immobiliar-Verbraucherdarlehen) - Erlaubnis beantragen
Für das Ausüben folgender Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis:
- eine Maklertätigkeit,
- die Vermittlung von Darlehen oder
- die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen.
Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder sonstiger Finanzierungshilfen benötigen Sie eine andere, gesonderte Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist erforderlich für
- das gewerbsmäßige Vermitteln von Verträgen über
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, den Verkauf, die Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
- gewerbliche Räume, Wohnräume,
- alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung,
- Darlehen, Finanzierungen (außer Immobilien für Verbraucher), Kredite,
- die gewerbsmäßige Erbringung des Nachweises einer Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Tätigkeit als sogenannter Nachweismakler)
- diejenigen, die gewerbsmäßig tätig sein wollen als
- Bauträger oder Bauträgerin, also Bauvorhaben als Bauherr oder Bauherrin im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Erwerberinnen, Mietern, Mieterinnen, Pächtern, Pächterinnen oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern beziehungsweise Bewerberinnen um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden wollen, oder
- Baubetreuer oder Baubetreuer, also Bauvorhaben als Baubetreuer beziehungsweise Baubetreuerin im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen wollen.
Als Makler müssen Sie und alle Beschäftigten, die unmittelbar an der Maklertätigkeit mitwirken, sich innerhalb von 3 Kalenderjahren in einem Umfang von 20 Stunden (Zeitstunden) weiterbilden. Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen müssen die hierfür geltenden inhaltlichen Anforderungen (Qualitäts-anforderungen) erfüllen.