Anmeldung in einer anderen Gemeinde
Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
keine
Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe "erforderlichen Unterlagen" vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.
Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.
Die notwendigen Vordrucke
Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist derzeit noch nicht möglich. Ein persönliches Erscheinen des Meldepflichtigen oder einer von ihm beauftragten Person beim Bürgerbüro oder einer der Verwaltungsstellen ist erforderlich.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden.
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden.
Hinweis: Eine Abmeldebestätigung müssen Sie nicht mehr vorlegen.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Hinweis: Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.
Dieser Text wurde freigegeben durch die Stadt Gaildorf. Stand: 18.01.2008
Zuständig ist bei Zuzug nach Gaildorf die Stadtverwaltung Gaildorf.
Bürgerbüro
Marktplatz 9
74405 Gaildorf
Tel.-Nr.: 07971/253-111